Rabattvertragsvereinbarungen: Zuzahlungschaos schlimmer als Milchmädchenrechnung

Lassen Sie sich von ihrem Apotheker beraten. Foto: Lacrimae_video / Flickr.com
Mit den bestehenden Ausgestaltungen der Rabattverträge werden die Versicherten zunehmend verschaukelt; während beim andauernden Verhandlungspoker zwischen Pharmaindustrie und Krankenversicherung vermutlich um gegenseitige Vorteile gedealt wird.
Hier heisst es für den Verbraucher, genau hinzuschauen — und dabei kann die Apotheke Aufklärung leisten.
Für einige Wirkstoffe (z.B. Enalapril, Ramipril etc.) existieren nebeneinander Rabattverträge für Präparate verschiedener Hersteller, wobei zuzahlungsfreie Präparate neben zuzahlungspflichtigen vereinbart sind. Der Apotheker kann gegebenenfalls aus dem Erstattungskatalog für den Patienten ein zuzahlungsfreies Präparat auswählen.
Dass daneben ein mehr als um die Zuzahlung teureres Präparat in der Erstattungsliste steht, ist schwer zu verstehen. Vermutlich wird so auf Kosten der Versicherten Geld in die Kassen beider Seiten gespült.
Aus unserer Sicht ist dies nicht geeignet um Vertrauen in die geltenden Rabattvertragsvereinbarungen aufzubauen.

